Und dann landest du automatisch in der 1-%-Regelung – oft tausende Euro teurer pro Jahr. Hier bekommst du in 3 Minuten, was ein Fahrtenbuch wirklich braucht, damit es sauber durchgeht.
Nutzt du den Firmen- oder Betriebswagen auch privat, musst du diesen privaten Anteil versteuern. Dafür gibt es genau zwei Methoden – und ein sauberes Fahrtenbuch ist der Schlüssel zur günstigeren.
Pauschal: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als privater Nutzungswert – plus 0,03 % je Entfernungskilometer Wohnung ↔ Arbeit.
Exakt: Du weist den privaten Anteil per Fahrtenbuch nach. Versteuert wird nur der Teil der tatsächlichen Kfz-Kosten, der auf Privatfahrten entfällt.
Trag deine Zahlen ein. Wir zeigen dir sofort, wie viel du mit jeder Methode versteuern müsstest – und was das an Steuer ausmacht.
Rechtlicher Rahmen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und § 8 Abs. 2 EStG. Die 1-%- und die Fahrtenbuch-Methode selbst sind gesetzlich festgelegt und hier korrekt abgebildet. Die Kostenpauschalen (Abschreibung über 6 Jahre nach amtlicher AfA-Tabelle, Versicherung/Steuer, laufende Kosten je km) sind dagegen Schätzungen zur Orientierung. Für ein belastbares Ergebnis trag unter „Kosten-Annahmen anpassen" deine echten Kosten ein.
Hinweise: Bei Fahrten Wohnung ↔ Betrieb können zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer anfallen. Für Selbstständige setzt die 1-%-Regel voraus, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung – wir rechnen dir deinen Fall gern genau durch.
Für jede betriebliche Fahrt müssen diese Angaben lückenlos drinstehen. Fehlt davon etwas regelmäßig, kippt das ganze Fahrtenbuch.
Hier reicht die reine Kilometerangabe. Ziel, Zweck und Kunde musst du nicht nennen – nur dass und wie weit du privat gefahren bist.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte reichen mit einem kurzen Vermerk – sie werden gesondert behandelt.
Nicht nur was drinsteht zählt, sondern wie du es führst. Der Bundesfinanzhof hat die Latte klar gelegt (BFH, Urteil vom 09.11.2005, Az. VI R 27/05).
Direkt nach der Fahrt eintragen – nicht Wochen später aus dem Gedächtnis oder aus Belegen rekonstruiert.
Gebunden oder in sich geschlossen, sodass nachträgliche Einfügungen ausgeschlossen oder klar erkennbar sind.
Änderungen müssen technisch unmöglich sein – oder in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
Alle Fahrten vollständig und im Zusammenhang, inklusive des am Ende erreichten Gesamtkilometerstands.
Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Ein Excel-Fahrtenbuch wird nicht anerkannt. Weil sich Einträge jederzeit und ohne Protokoll ändern lassen (BFH, Az. VI R 27/05).
Du kannst nicht unterjährig von der 1-%-Regel aufs Fahrtenbuch umsteigen. Die Methode gilt pro Fahrzeug fürs ganze Jahr (BFH, Az. VI R 35/12). Ausnahme: Fahrzeugwechsel.
Fehlende Tage oder Fahrten machen das Fahrtenbuch unvollständig – und damit angreifbar. Lückenlos heißt lückenlos.
„Kunde" oder „Termin" reicht nicht. Ziel, Zweck und konkreter Geschäftspartner müssen erkennbar sein.
Wer am Monatsende alles „nachpflegt", verliert das Merkmal zeitnah – ein Klassiker, der in der Prüfung auffällt.
Alle Pflichtangaben, die Form-Regeln und die 4 teuersten Fehler – auf einer Seite zum Ausdrucken. Trag dich ein, dann schicken wir sie dir sofort zu.
15 Minuten, unverbindlich: Wir sagen dir, ob die 1-%-Regel oder das Fahrtenbuch für dich günstiger ist – und was dein Fahrtenbuch braucht, damit es sicher durchgeht.
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